Sie stehen als Masterfunktion mit einem Auftraggeber in Geschäftsbeziehungen, die die Arbeitnehmerüberlassung zum Gegenstand haben. Neben Ihnen erbringen auch andere Unternehmen als Co-Lieferanten entsprechende Leistungen an den Auftraggeber. Bisher werden diese Arbeitnehmerüberlassungsleistungen von der Masterfunktion und den Co-Lieferanten gegenüber dem Auftraggeber unmittelbar in Rechnung gestellt. Es ist beabsichtigt, künftig zum Zwecke einer Verfahrens- und Verwaltungsvereinfachung sämtliche Arbeitnehmerüberlassungsleistungen der Masterfunktion als auch der Co-Lieferanten dem Auftraggeber gesammelt und in einer einzigen Abrechnung (= Sammelrechnung) in Rechnung zu stellen.

Vor dem Hintergrund, dass hier unter anderem eine einheitliche Fakturierung in fremden Namen und für fremde Rechnung an den Auftraggeber sowie das Einziehen der Gelder beim Auftraggeber und Verteilen an Master Vendor und Co.-Lieferanten erfolgt, scheidet eine rechtsdienstleitende Nebenleistung nach § 5 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) aus. Zu dem Berufs- und Tätigkeitsbild eines Personaldienstleisters gehört gerade nicht die Rechnungsstellung und der Forderungseinzug anderer Personaldienstleister. Vielmehr liegt eine Rechtsdienstleistung im Sinne von § 2 RDG vor. Für diese Rechtsdienstleistung benötigt man eine Erlaubnis. Die Adler Inkasso GmbH ist ein registrierter Rechtsdienstleister und im Rechtsdienstleistungsregister bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Nr.: 3712/1-I/3-3158/08) eingetragen.

Nutzen Sie also unser MASTER VENDOR INKASSO, sofern Sie als Master Vendor rechtskonform Ihrem Auftraggeber neben den üblichen Leistungen der Masterfunktion eine einheitliche Sammelrechnung für alle Rechnungen der AÜ-Leistungserbringer (Master Vendor, Co-Lieferanten) bieten möchten.

Mit unseren Abrechnungs- und Mahnsachbearbeitungsdienstleistungen sind wir Ihre konzernunabhängige Abrechnungsgesellschaft.